Für alle die es kurz und knapp mögen, haben wir unseren Flyer. Diejenigen, die es genauer wissen wollen, finden weiter unten unsere Projektbeschreibung.
Die Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen und auch in der Region Bocholter Aa weisen, aufgrund der vielfältigen natürlichen Gegebenheiten und ihrer Nutzung, eine hohe Arten- und Lebensraumvielfalt auf. In den letzten Jahren hat die Biodiversität jedoch immer weiter abgenommen. Biodiversität umfasst dabei die genetische Vielfalt, die Artenvielfalt und die Vielfalt an Lebensräumen (Ökosystemvielfalt).
Bezogen auf die Artenvielfalt sind verschiedene Pflanzen und Tiere bedroht. Zum Beispiel: Wildkräuter, Schmetterlinge, Wildbienen/ Bienenvölker, aber auch Vogelarten wie z. B. Goldammer, Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche. Eine abnehmende Population hat zum Teil große Auswirkungen: So sind z.B. Bienen größtenteils für die Bestäubung zahlreicher Obst- und Gemüsesorten verantwortlich. Ein Aussterben der Bienen hätte dementsprechend Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung der Menschen. Die Gründe für den Rückgang sind dabei vielfältig.
Die Kommunen stehen in der Pflicht ihren Beitrag zur Sicherstellung der Artenvielfalt in der Region Bocholter Aa zu leisten.
An diesem Punkt setzen Inhalte und Zielrichtungen dieses Projektes an. In der gesamten LEADER-Region „Bocholter Aa“ sollen, vorrangig auf Flächen im öffentlichen Eigentum, Maßnahmen ergriffen werden, welche die Biodiversität nachhaltig fördern. Dieses erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. So werden neben allen 5 Kommunen, auch der Kreis Borken sowie insbesondere Vertreter aus der Landwirtschaft, aus der Umwelt sowie Wasser- und Bodenverbände in den Prozess eingebunden.
Bei der Umsetzung sind dabei die unterschiedlichsten Rahmenbedingungen zu beachten und in die jeweiligen Planungen und Umsetzungen einzubeziehen:
EU-Prämienrecht, Klärung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung, Generierung von Ökopunkten, Vermeidung von Nutzungskonflikten mit z.B. der Landwirtschaft.
A) Bestandsaufnahme & Überprüfung von Flächen
Konkrete Maßnahmen:
Auswertung von Luftbildern und Kartenmaterial,
Klärung der aktuellen Nutzung der Fläche (bestehende Verträge, vertragliche Regelungen),
Überprüfung der Fläche vor Ort inkl. Ermittlung Ist-Zustand Arteninventar und Entwicklungspotential
Eignung der Fläche und Maßnahmenoptionen
Dokumentation der Flächen in einem kommunal übergreifenden GIS und Rückkoppelung mit dem Kreis Borken.
B) Maßnahmenplanung
Konkrete Maßnahmen:
Überprüfung Planungsvorgaben (Planungsrecht, Naturschutzrecht, Landschaftsplanung)
Definition von Maßnahmenkategorien
Maßnahmenbeschreibung (Art, Umfang, Durchführungszeitpunkt, Pflege)
Klärung der Generierung von Ökopunkten für geplante Maßnahmen
Ermittlung von Spenderflächen für Mahdgutübertragung,
Kostenkalkulation, Ermittlung Pflegeaufwand,
Klärung der Möglichkeit einer interkommunalen bzw. interdisziplinären Maschinen- und Pflegegemeinschaft
C) Maßnahmenumsetzung
Konkrete Umsetzung der Maßnahmen vor Ort:
Herrichtung der Fläche und Bodenvorbereitung, Anpflanzungen, Aussaat, Mahdgutübertragung, etc., Definition und Erprobung von ökologischen Pflegestandards hinsichtlich Gewässer-, Gehölz- und Wegrandunterhaltung.
D) Maßnahmenkontrolle und Pflegemaßnahmen
Konkrete Inhalte sind:
Vorbereitende Arbeiten, örtliche Kontrolle, Fotodokumentation, Aufnahme von Pflegehinweisen, Einpflegen ins GIS, etc.
E) Intensive Öffentlichkeitsarbeit
Für diese Maßnahmen sollen insbesondere das gesamte Wirtschaftswegenetz der Kommunen sowie die sonstigen Flächen im öffentlichen Eigentum von Isselburg bis Velen (Straßenbegleitgrün, Wegerandstreifen, Bankette, Gewässerrandstreifen, Böschungen, Grünland, Feuchtgrünland, Gewässerauen, Eschlagen etc.) in einem noch zu bestimmenden Korridor betrachtet werden. Vorrangig sollen Flächen im öffentlichen Eigentum betrachtet werden, vereinzelt können auch private Flächen hinzugezogen werden. Ziel dabei ist es, Flächen zu räumlichen und inhaltlichen Einheiten zu bündeln.
Zur Umsetzung kommen können z. B.
Entwicklung krautreicher Säume oder Blühstreifen durch Sukzession, Einsaat, Mahdgutübertragung und/oder Pflegeoptimierung
Anlage von Hecken, Baumreihen, anderen Gehölzstrukturen,
Stärkung des Biotopverbundes durch Vernetzung von Biotopen.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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